Informationen bzgl. der Corona-Pandemie

Gemäß aktuellen Vorschriften der sächsischen Regierung, dürfen nur nicht-touristische Beherbergungen unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden. Ein Schnelltest wird von uns nicht vor Ort angeboten. Alle Formen der Beherbergung zum Zweck des Privatvergnügens (zum Beispiel Urlaub, Wellness) sind untersagt. Des Weiteren ist eine Kontaktdatenerfassung erforderlich.

Gemäß geltenden gesetzlichen Vorschriften sind wir verpflichtet die Kontaktdaten unserer Gäste zu erfassen. Diese kann über die folgenden Wege erfolgen:

  • unser Kontaktdaten-Formular (Deutsch / Englisch) vor Ort auszufüllen oder ausgefüllt mitzubringen
  • tägliches Einchecken beim Frühstück mittels QR Code und der Corona-Warn-App

Bitte beachten Sie: Sollten Sie nicht genesen oder geimpft sein (2G) oder das Frühstücksangebot nicht nutzen wollen, so müssen Sie zwangsläufig das Kontaktdaten-Formular ausfüllen.

Am Anreise-Tag bitten wir Sie unser Kontakt-Formular (Deutsch / Englisch) auszufüllen oder ausgefüllt mitzubringen. Zusätzlich bitten wir Sie, auch zur Ihrer Sicherheit, täglich vor dem Frühstück sich mittels des QR Codes einzuchecken.

Frühstück darf nur frühestens ab 6 Uhr stattfinden. (genaue Zeiten erfragen Sie bitte bei der Anreise). Des Weiteren gilt beim Frühstück die 2G-Regelung. Der entsprechende Nachweis ist beim Betreten des Speiseraums dem Hotel-Personal vorzuzeigen. Vor dem Betreten des Raumes hat der Gast sich mittels Corona-Warn-App am QR-Code einzuchecken und dies dem Hotel-Personal vorzuzeigen. Wenn Sie nicht über diese App verfügen, müssen Sie ein Kontaktdaten-Formular ausfüllen. Ebenso ist eine Maske immer im Speiseraum zu tragen. Lediglich am Sitzplatz darf die Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

Eine Übersicht über die aktuellen Corona-Maßnahmen im Freistaat Sachsen finden Sie hier

Ein FAQ der sächsischen Regierung zum Thema „Kontaktdatenerfassung“ finden Sie hier